Was tun wenn...?
Taufe
Wir freuen uns über die Taufe jedes Kindes, jedes Jungendlichen und jedes Erwachsenen, denn die Taufe ist die Eintrittstür zum christlichen Glauben und zur christlichen Gemeinschaft. So wird einerseits in der Taufe Gottes bedingungsloses "Ja" zugesprochen, man wird aufgenommen in die christliche Gemeinschaft und damit auch in die Kirchengemeinde Langlingen. Um einen Termin für die Taufe ihres Kindes oder für sich selber zu finden, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro unter der Telefonnummer 05082 / 243. Mögliche Taufsprüche für die Taufe finden Sie unter hier. Informationen zur Taufe können Sie folgender Broschüre entnehmen:
Trauung
Mit der Trauung erbitten Paare Gottes Segen für ihren gemeinsamen Weg. Sie beschließen ihr Leben miteinander zu verbinden und ihr gemeinsames Leben unter Gottes Verheißung zu leben. Voraussetzung für eine Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Ist bereits ein Termin für diese festgelegt oder ist diese bereits erfolgt, können Sie gerne zur Anmeldung und weiteren Absprache das Gemeindebüro unter der Telefonnummer 05082 / 243 kontaktieren. Im Rahmen eines Traugespräches wird die Trauung genau besprochen und es können Wünsche geäußert werden. Ferner wird neben den Liedern auch ein biblischer Trauspruch festgelegt. Eine Auswahl von Trauspruchen finden sie unter hier. Für Informationen zur kirchlichen Trauung und zu den Gestaltungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die Broschüre unserer Landeskirche:
Seelsorge
Persönliche und seelsorgerische Gespräche mit Pastorin Christine Schirrmacher sind nahezu jeden Tag möglich. Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheit. Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt auf. Sie erreichen Pastorin Christine Schirrmacher unter der Telefonnummer 05082 / 243.
Abschied und Sterben
In Krisensituationen steht Ihnen Pastorin Christine Schirrmacher beiseite. Das gilt auch für die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 05082 / 243. Im Fall des Todes ist es in Langlingen möglich, eine Aussegnung des oder der Verstorbenen in dessen oder deren Wohnung vorzunehmen. Mögliche Beerdigungstermine werden zwischen dem Beerdigungsunternehmen und dem Pfarrbüro in Langlingen koordiniert. Informationen rund um die Trauerfeier können Sie folgender Broschüre unserer Landeskirche entnehmen:
Diakonie
Die Kirchengemeinde der St. Johannis Kirche setzt sich für Menschen ein, die in Not sind und Hilfe benötigen. Für solche Menschen wird am Ende eines jeden Gottesdienstes gesammelt.
Neben den Hilfeleistungen der St. Johannis Kirche Langlingen ist es darüberhinaus möglich das diakonische Angebot des Kirchenkreises Celle zu nutzen. Eine Vielzahl von Ansprechpartnern finden Sie unter hier.
Neben den Hilfeleistungen der St. Johannis Kirche Langlingen ist es darüberhinaus möglich das diakonische Angebot des Kirchenkreises Celle zu nutzen. Eine Vielzahl von Ansprechpartnern finden Sie unter hier.
Wegzug/Umzug an einen anderen Wohnort
Wenn Sie aus Langlingen an einen anderen Ort ziehen, werden Sie automatisch Gemeindeglied Ihres neuen Wohnortes und sind kein Mitglied unserer Kirchengemeinde mehr. Ihre Kirchenzugehörigkeit zieht quasi mit Ihnen um. Das ist besonders interessant für Senioren, die in ein Pflegeheim umsiedeln, aber ihr Leben in Langlingen verbracht haben. Aber auch kirchliche Dokumente wie Patenscheine oder Dimissorialen bekommen Sie dann nur noch in Ihrer neuen Gemeinde. Möchten Sie gern Mitglied unserer Kirchengemeinde bleiben, können Sie eine Umpfarrung vornehmen. Dazu reicht ein Antrag bei uns im Pfarrbüro.
Terminanfragen
Wir bitten Sie, Termine für Trauungen, Taufen und Hochzeitsjubiläen frühzeitig im Pfarrbüro anzumelden oder mit der Pastorin absprechen, bevor Sie Ihre gewünschte Lokalität reservieren. Da auch die Pastorin Anspruch auf Urlaub oder freie Wochenenden hat, ist es nicht immer garantiert, dass Sie den Termin annehmen kann.
Nutzungsdauer von Grabstellen
Seit 2013 ist es möglich, eine Grabstelle nach 25 Jahren aufzulösen statt bisher nach 30 Jahren. Die Reduzierung der Nutzungsdauer erfolgt nicht automatisch; es muss ein Antrag im Pfarrbüro gestellt werden. Wenn das nicht gewünscht wird und Sie keinen Antrag auf vorzeitige Auflösung stellen, erlischt das Nutzungsrecht an der Grabstätte nach 30 Jahren. Sie werden dann vom Kirchenamt angeschrieben, ob Sie auflösen oder verlängern möchten.
In besonderen Fällen kann auch vor Ablauf von 25 Jahren aufgelöst werden. Besondere Fälle sind Alter, Krankheit oder Armut. Über einen Antrag auf vorzeitige Auflösung entscheidet dann der Kirchenvorstand. Es wird geprüft, ob Angehörige in der Nähe leben, die die Pflege der Grabstelle übernehmen können. Da die Pflege der Grabstelle für 25 Jahre gewährleistet sein muss, werden den Antragstellern bei vorzeitiger Auflösung die Gebühren für die Restlaufzeit sowie die Friedhofs- und Unterhaltungsgebühren in einem Betrag in Rechnung gestellt. Die Pflege wird dann von dem Friedhofspersonal übernommen.
In besonderen Fällen kann auch vor Ablauf von 25 Jahren aufgelöst werden. Besondere Fälle sind Alter, Krankheit oder Armut. Über einen Antrag auf vorzeitige Auflösung entscheidet dann der Kirchenvorstand. Es wird geprüft, ob Angehörige in der Nähe leben, die die Pflege der Grabstelle übernehmen können. Da die Pflege der Grabstelle für 25 Jahre gewährleistet sein muss, werden den Antragstellern bei vorzeitiger Auflösung die Gebühren für die Restlaufzeit sowie die Friedhofs- und Unterhaltungsgebühren in einem Betrag in Rechnung gestellt. Die Pflege wird dann von dem Friedhofspersonal übernommen.
Eine Bitte in eigener Sache:
Auch wir möchten, dass Ihre Trauung, Taufe oder Traujubiläum ein für Sie schönes Ereignis wird. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit uns auf, um Wunschtermine und Uhrzeiten mitzuteilen und mit der Pastorin abzusprechen. Zu solch einem Anlass bedarf es einiger Vorbereitung. Ein Organist muss angefragt werden, die KüsterIn muss informiert werden für Blumenschmuck etc. und natürlich die Pastorin. Das geht nicht so nebenbei.